Altgeräte-Rücknahme
Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Wir sind gesetzlich zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet. Sie haben somit die Möglichkeit, beim Kauf eines Elektrogerätes ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzugeben. Je Neugerät kann jeweils ein Altgerät mitgenommen werden. Sollte dies der Fall sein, teilen Sie uns dies bitte entweder während des Kaufs durch die Auswahl der entsprechenden Versandart, Checkbox oder über das Hinweisfeld mit. Sollte dies nicht möglich sein, teilen Sie uns die Altgeräterückgabe bitte unmittelbar nach dem Bestellvorgang per E-Mail bzw. telefonisch mit.
Bitte beachten Sie außerdem folgendes:
Die Abholung erfolgt nur „frei Bordsteinkante“, d.h. Einbaugeräte müssen ausgebaut und frei zugänglich sowie vom Strom- und Wassernetz getrennt sein. Entfernen Sie, falls vorhanden, alle Wasserreste aus dem Altgerät. Bei Kühl- und Gefriergeräten, tauen Sie das Altgerät ab.
Das Altgerät muss vollständig sein und darf keine Bruchteile oder Glasschäden aufweisen. Das Gerät ist mit Folie einzuwickeln - feste Außenverpackungen wie z.B. Kartons sind nicht zulässig. Außerdem muss das Gerät auf einer Palette stehen. Unverpackte oder ohne Palette stehende Ware nimmt der Versanddienstleister nicht mit.
Die Folie muss so konstruiert und verschlossen sein, dass während der Beförderung kein Inhalt verloren geht.
Wenn wir das neue Elektrogerät liefern, holen wir das Altgerät unentgeltlich ab. Diese unentgeltliche Abholung ist bei uns auf Altgeräte der Kategorien Backöfen, Herdsets, Dunstabzugshauben, Geschirrspüler und Kochfelder beschränkt. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, alle Elektro- oder Elektronikgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimeter im Handel vor Ort abzugeben. Da auch wir versuchen, unseren Teil zur Reduzierung des CO2 Ausstoßes beizutragen, geben Sie das Altgerät, wenn möglich, bitte selbst bei einer der zahlreichen Rücknahmestellen in Ihrer Nähe ab und helfen mit dieser CO2-armen Entsorgung die Umwelt zu schonen. Wenn Ihr Altgerät noch funktioniert oder repariert werden kann, können Sie es der Wiederverwendung zuführen, indem Sie es z. B. an eine Wohltätigkeitsorganisation spenden oder an jemanden verschenken. Durch Verlängern der Lebensdauer Ihres Altgeräts tragen Sie dazu bei, dass Ressourcen effizient genutzt werden und zusätzlicher Müll vermieden wird.
2. Batterien, Akkus und Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie von Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne
weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
6. Weitere Informationen
Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. Weitere Informationen finden Sie unter www.take-e-back.de .
7. Verpackungsregister
Unsere Registrierungsnummer für das Verpackungsregister lautet: DE2290591951316.